Was versichert die Berufshaftpflicht?
Wichtige Hinweise
§ 823 BGB: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Bei Zahn- und Humanmedizinern auch Versicherungsschutz für gelegentliche Praxisvertretungen, bei Notfällen, Erste-Hilfe-Leistungen und Behandlungen im Bekanntenkreis