Praxisausfall-/Vertreterkostenversicherung
Was versichert die Praxisausfall-/Vertreterkostenversicherung?
- Fortlaufende Fixkosten während Krankheit des Praxisinhabers
- Kosten für einen Vertreter
Was beinhaltet die Praxisausfall-/Vertreterkostenversicherung?
- Erstattung der weiter laufenden Fixkosten (z.B.: Gehälter, Miete, Zins- und Tilgung und Steuer) bis max. zur abgesicherten Versicherungssumme bei Krankheit oder Unfall durch die versicherte Person.
- Erstattung der nachgewiesenen Vertreterkosten max. bis zum vereinbarten Tagessatz bei Ausfall der leitenden/versicherten Person durch Unfall oder Krankheit